Optionales Addon

Ankauf gebrauchter Geräte mit Differenzbesteuerung

Wer ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson kauft, bekommt keine Vorsteuer und darf beim Weiterverkauf nur die Differenz versteuern. RepairVision führt den Ankauf als eigenen Vorgang, rechnet die Marge und hält Ankauf und Weiterverkauf im Buchungsstapel getrennt.

Ankauf in RepairVision™, Screenshot der Ankauf-Funktion

Überblick

Wer ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson kauft, bekommt keine Vorsteuer und darf beim Weiterverkauf nur die Differenz versteuern. Das ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, und sie ist der Grund, warum der Ankauf in den meisten Programmen fehlt: Er lässt sich nicht wie ein gewöhnlicher Verkauf buchen.

RepairVision führt den Ankauf als eigenen Vorgang. Das Gerät wird erfasst und bewertet, der Ankaufbeleg entsteht mit den Angaben, die er tragen muss, und beim Weiterverkauf rechnet das System die Marge und die darauf entfallende Steuer aus. In der Rechnung an den Käufer wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, weil sie das bei der Differenzbesteuerung nicht darf.

Im Buchungsstapel für die Kanzlei landen Ankauf und Weiterverkauf getrennt von Ihrem übrigen Geschäft.

Warum der Ankauf ein eigener Vorgang sein muss

Ein Ankauf ist kein umgedrehter Verkauf. Beim Kauf von einer Privatperson gibt es keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, also auch keine Vorsteuer, die Sie ziehen könnten.

Verkaufen Sie das Gerät später weiter, versteuern Sie nur die Spanne zwischen Ankauf und Verkauf. Das ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Auf der Rechnung an den Käufer darf dann keine Umsatzsteuer stehen, denn wer sie ausweist, schuldet sie in voller Höhe auf den ganzen Verkaufspreis.

Genau daran scheitern die meisten Programme. Sie kennen nur den gewöhnlichen Verkauf und rechnen die Steuer auf den vollen Betrag. Wer den Ankauf trotzdem darin abbildet, baut sich einen Fehler ein, der bei einer Betriebsprüfung teuer wird.

Vom Ankauf bis zum Weiterverkauf

Das Gerät wird aufgenommen, mit Zustand, Zubehör und den Angaben, die der Beleg tragen muss. Daraus entsteht der Ankaufbeleg, unterschriftsfertig.

Danach liegt das Gerät in Ihrem Bestand und lässt sich behandeln wie jeder andere Artikel: reparieren, aufbereiten, auszeichnen, verkaufen. Beim Verkauf rechnet RepairVision die Marge und die darauf entfallende Steuer aus und schreibt die Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

Im Buchungsstapel für Ihre Kanzlei stehen Ankauf und Weiterverkauf getrennt vom übrigen Geschäft, weil sie steuerlich anders behandelt werden und die Kanzlei sie auseinanderhalten muss.

Was Sie dabei nachweisen können müssen

Bei der Differenzbesteuerung will die Prüfung sehen, dass Einkaufs- und Verkaufspreis zu demselben Gerät gehören. Ohne diese Zuordnung lässt sich die Marge nicht belegen, und dann wird die Steuer auf den vollen Verkaufspreis fällig.

In RepairVision hängen beide Vorgänge am selben Gerät, mit Datum, Beträgen und Beleg. Die Zuordnung entsteht beim Buchen und muss nicht hinterher rekonstruiert werden.

Vorteile der Ankauf

  • Ankauf von Privatpersonen als eigener Vorgang, nicht als umgedrehter Verkauf
  • Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, Marge und Steuer werden gerechnet
  • Ankaufbeleg mit den Pflichtangaben, unterschriftsfertig
  • Keine ausgewiesene Umsatzsteuer auf der Weiterverkaufsrechnung
  • Angekaufte Geräte gehen in den Bestand und lassen sich weiterverkaufen
  • Getrennt im Buchungsstapel, damit die Kanzlei es auseinanderhalten kann

Häufige Fragen zur Ankauf

Was ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

+

Kaufen Sie ein gebrauchtes Gerät ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, etwa von einer Privatperson, versteuern Sie beim Weiterverkauf nur die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Auf der Rechnung an den Käufer darf die Umsatzsteuer dann nicht ausgewiesen werden.

Kann ich Ankauf und normalen Verkauf mischen?

+

Ja. Beide laufen im selben System, werden aber getrennt geführt und getrennt gebucht. Ihre Kanzlei bekommt sie so, dass sie auseinanderzuhalten sind.

Was steht auf dem Ankaufbeleg?

+

Die Angaben zum Verkäufer, das Gerät mit Zustand und Kennzeichnung, der vereinbarte Preis und das Datum. Der Beleg ist unterschriftsfertig, damit der Vorgang auch Jahre später nachvollziehbar bleibt.

Brauche ich das Modul, wenn ich nur gelegentlich ankaufe?

+

Das entscheidet der Aufwand, den ein einzelner Fall macht. Wer im Jahr fünf Geräte ankauft, kommt mit einer sauberen Aufstellung von Hand hin. Ab einer regelmäßigen Zahl lohnt es, weil sonst jeder Fall einzeln erklärt werden muss.

Live-Demo · zurzeit geschlossen

Wir zeigen es Ihnen persönlich

Die öffentliche Demo ist gerade nicht erreichbar. Schreiben Sie uns kurz, dann richten wir Ihnen einen eigenen Zugang mit Beispieldaten ein und gehen die Bereiche mit Ihnen durch, die Sie interessieren.

RepairVision™ kostenlos testen

14 Tage kostenlos, keine Kreditkarte erforderlich. Überzeugen Sie sich selbst von der Ankauf.