Rechtliches · AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2.0 · Stand 19. Oktober 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marius Meissner, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung RepairVision, Theodor-Storm-Str. 18, 93051 Regensburg (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software "RepairVision™" als Dienst (nachfolgend "Software").
(2) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Software RepairVision™ zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service, SaaS) sowie die damit verbundenen Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Die Software dient der Verwaltung von Reparaturaufträgen, Kundendaten, Inventar, Kostenvoranschlägen und weiteren betrieblichen Prozessen für Reparaturservices und Werkstätten.
(3) Der Anbieter stellt die Software auf seinen Servern oder bei von ihm beauftragten Rechenzentren bereit. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen.
(4) Der Anbieter schuldet nicht den Erfolg der Nutzung der Software. Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Anwendung und Dateneingabe verantwortlich.
§3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Im Bestellformular auf der Website wählt der Kunde Paket, Zusatzmodule und Zahlweise, gibt seine Firmendaten an und bestätigt, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestellt. Vor dem Absenden sieht er Paket, Module, Zahlweise und Gesamtbetrag. Mit dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab und gelangt auf die Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters Stripe, wo er die Zahlart wählt und die Zahlung abschließt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung erfolgreich war und der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt. Bei einer SEPA-Lastschrift kann das einige Bankarbeitstage dauern, weil der Anbieter den Zahlungseingang abwartet. Schließt der Kunde die Zahlung nicht ab, kommt kein Vertrag zustande.
(3) Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter dem Kunden eine eigene Instanz der Software ein und schickt die Zugangsdaten per E-Mail.
(4) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase von 14 Tagen einräumen, im Umfang des Pakets Enterprise. Die Testphase endet von selbst, ohne Kündigung und ohne Kosten. Danach bleiben die Testdaten noch 14 Tage gespeichert; drei Tage vor ihrer Löschung erhält der Kunde einen Hinweis per E-Mail. Bucht der Kunde innerhalb dieser Frist eine Lizenz, werden die Daten auf Wunsch übernommen, sonst werden sie vollständig gelöscht.
§4 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Paket (Basis, Professional oder Enterprise), den gebuchten Zusatzmodulen sowie den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibungen auf der Website des Anbieters.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern. Funktionale Erweiterungen und Updates werden dem Kunden im Rahmen seines Pakets kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(3) Der Anbieter behält sich vor, einzelne Funktionen zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
(4) Zusätzliche Benutzer, Standorte und weitere Module (etwa der API-Zugriff) können gegen gesonderte Vergütung hinzugebucht werden.
(5) Jedes Paket enthält 10 GB Speicher für die Fotodokumentation. Weiterer Speicher lässt sich in Schritten von 10 GB hinzubuchen. Ist der Speicher voll, lassen sich keine weiteren Fotos hochladen, bis Fotos gelöscht oder Speicher hinzugebucht wird.
(6) Für die Assistenten, die mit einem KI-Dienst arbeiten (etwa für Kostenvoranschläge und Tickets), sind zusammen 300 Aufrufe im Monat vorgesehen. Darüber hinaus sperrt die Software nichts; sie weist auf die Überschreitung hin. Wird der Rahmen dauerhaft überschritten, spricht der Anbieter den Kunden an. Eine Sperre oder ein Aufpreis ist damit nicht verbunden.
(7) Die Instanz des Kunden meldet sich stündlich beim Lizenzsystem des Anbieters, um die Lizenz zu prüfen. Dabei übermittelt sie die Versionsnummer und Zählwerte, etwa die Zahl der Benutzer, Reparaturen, Kunden und Kostenvoranschläge. Inhalte wie Namen, Anschriften oder Texte werden dabei nicht übermittelt.
§5 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht erreichbar ist.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit führen können. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten (nachts, Wochenende) durchgeführt und dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
(3) Der Anbieter sichert die Daten jeder Instanz fünfmal täglich verschlüsselt auf einen getrennten Speicher in Deutschland. Der Kunde bleibt verpflichtet, die für ihn wichtigen Daten zusätzlich selbst zu sichern, soweit die Software das ermöglicht (etwa über die Exportfunktionen).
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten. Bei monatlicher Zahlungsweise wird sie jeweils zu Beginn des Monats fällig. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der Jahresbetrag zu Beginn des Vertragsjahres fällig; er entspricht dem Preis von zehn Monaten.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) mit einer der beim Bestellen angebotenen Zahlarten, derzeit Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay und Google Pay. Die gewählte Zahlart gilt auch für die folgenden Zahlungen; die Beträge werden zum jeweiligen Fälligkeitstermin eingezogen oder belastet. Möchte der Kunde die Zahlart wechseln, genügt eine Nachricht in Textform.
(4) Die Umsatzsteuer berechnet Stripe anhand der Anschrift und der USt-IdNr. des Kunden. Stripe erstellt die Rechnung im Namen des Anbieters und schickt sie per E-Mail. Der Kunde ist mit Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
(5) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde auf der Zahlungsseite ein Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) schickt Stripe per E-Mail, spätestens zwei Kalendertage vor dem Einzug. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos.
(6) Schlägt eine Zahlung fehl, erhält der Kunde eine E-Mail; Stripe versucht den Einzug in den folgenden Tagen erneut. Ist die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Nach 30 Tagen kann er die Instanz anhalten; die Daten bleiben dabei erhalten und können auf Anfrage exportiert werden. Die Zahlungspflicht besteht während der Sperrung fort. Geht die Zahlung ein, gibt der Anbieter den Zugang unverzüglich wieder frei, in der Regel innerhalb einer Stunde. Ist der Rückstand auch 60 Tage nach Fälligkeit nicht ausgeglichen, kann der Anbieter den Vertrag nach § 7 Abs. 3 außerordentlich kündigen; die Kündigung erklärt er per E-Mail. Mit ihr endet der Vertrag, und der Kunde kann seine Daten noch 30 Tage exportieren lassen. Gelöscht wird die Instanz frühestens 90 Tage nach Fälligkeit und frühestens 30 Tage nach der Kündigung; die Löschung kündigt der Anbieter mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an. Die bis zur Kündigung entstandene Vergütung bleibt geschuldet.
(7) Gibt der Kunde eine Lastschrift zurück, widerspricht er einer Kartenzahlung oder lässt er eine Zahlung auf andere Weise zurückbuchen, ohne dass der Anbieter dazu Anlass gegeben hat, teilt der Anbieter ihm das per E-Mail mit. Ist der offene Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dieser Mitteilung beglichen, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren, bis der Betrag ausgeglichen ist. Die weiteren Folgen richten sich nach Absatz 6, gerechnet ab der Rückbuchung. Die dem Anbieter dadurch tatsächlich entstandenen Gebühren von Banken und Zahlungsdienstleister trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat; auf Verlangen weist der Anbieter sie nach.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise bei nachweisbaren Kostensteigerungen (insbesondere Serverkosten, Infrastruktur, gesetzliche Abgaben) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen. Die neuen Preise gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf dieser Frist, bei jährlicher Zahlungsweise also erst ab der Verlängerung; für einen bereits begonnenen Abrechnungszeitraum ändert sich der Preis nicht. Die Erhöhung darf 10 % des bisherigen Preises pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu.
§7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei monatlicher Zahlungsweise läuft der Vertrag jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Er kann bis zum letzten Tag eines Monats zum Ende dieses Monats gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher Zahlungsweise beträgt die Laufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung länger als 60 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist (§ 6 Abs. 6);
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden deaktiviert.
(5) Bis zum Ende der bezahlten Zeit kann der Kunde die Software uneingeschränkt nutzen. Danach hat er 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Instanz mit allen Daten vollständig; die Sicherungen werden nach § 9 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht.
§8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass er die Software nur für rechtmäßige Zwecke nutzt und keine rechtswidrigen Inhalte speichert oder verarbeitet.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden und Mitarbeiter.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden entstehen.
(5) Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Software (Internetverbindung, aktueller Browser, etc.) selbst verantwortlich.
§9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen entspricht.
(2) Bei Mängeln der Software ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Version.
(3) Der Kunde hat erkannte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei der Mängelanzeige sind die Symptome so genau wie möglich zu beschreiben.
(4) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelansprüche.
(5) Für Mängel, die auf einer unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden beruhen, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
§10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, veröffentlicht unter repairvision.de/avv. Er wird mit der Bestellung geschlossen, bei einer Testphase mit deren Beginn, und ist Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
(4) Der Anbieter speichert die Daten in Rechenzentren in Deutschland. Für Dienste, die der Kunde selbst in der Software einrichtet, gilt § 6 Abs. 4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§12 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- der empfangenden Partei bereits bekannt waren;
- allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht;
- der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten offenbart wurden;
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§13 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt lediglich das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht erlaubt ist.
(3) Die vom Kunden in die Software eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält an diesen Daten lediglich die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Regensburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mit einer Frist von 6 Wochen mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten erst, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Stimmt der Kunde nicht zu, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Marius Meissner
Theodor-Storm-Str. 18
93051 Regensburg